Herr Rupert Bellina ist bücherlicher Eigentümer eines 3259 m2 großen, an der Ostseite des ehemaligen Fußballplatzes und jetzigem Standort des geplanten Hotels situierten Grundstückes. Das Grundstück weist die Widmung Grünland auf.
Vor rund 45 Jahren, damals war noch seine Mutter Eigentümerin des Grundstückes, wollte er für sich ein Wohnhaus auf diesem Grundstück errichten. Damals war es undenkbar, dass er auf diesem Grundstück eine Baulandwidmung bekommt, obwohl sein Vater langjähriger SPÖ-Gemeinderat und die Gemeinde in SPÖ-Händen war. Von der Gemeinde wurde in Anlehnung an die Fachgutachten klar gesagt, dass rechts der Straße Richtung Pörtschach keine Baulandwidmung möglich ist. Dieses Gebiet soll nicht bebaut werden, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Damit hat sich Herr Bellina zufriedengegeben und sich schließlich in Pörtschach niedergelassen.
Vor einigen Monaten (Jahr 2022) hat sich Herr LAbg Bgm Gaggl bei ihm gemeldet und erklärt, dass es zur Umsetzung des geplanten Hotelprojektes kommen könnte und es werde noch zusätzlicher Grund benötigt. Herr Bellina hat sich mit dem Anliegen der Marktgemeinde Moosburg anfreunden können und einen Verkauf seines Grundstückes in Aussicht gestellt. Es wurde über den Verkaufspreis gesprochen und vereinbart, dass ein Vertragsentwurf erstellt und vorgelegt wird. Herr Bellina war der Meinung, dass die Gemeinde Vertragspartner im angestrengten Verkaufsverfahren ist.
Zusätzliche Grundstücksflächen wären von Vorteil gewesen, da auf diesem Grundstück Chalets vorgesehen gewesen wären.
Einige Zeit danach erhielt Herr Bellina den vereinbarten Vertragsentwurf, in dem die PRF Luxury Leisure Hotel Moosburg GmbH., 6370 Kitzbühel, Waldhofweg 16, als Käuferin aufscheint. Im Vertragsentwurf waren einige Punkte enthalten, die Herr Bellina nicht akzeptieren konnte.
Der gesamte Deal ist letztlich geplatzt, da Herr Bellina mit einigen Vertragspunkten nicht einverstanden war. Verhandler war in diesem Verfahren LAbg Bgm Gaggl. Herr Bellina hat die wirkenden Personen (Käufer) der PRF Luxury Leisure Hotel Moosburg GmbH nie zu Gesicht bekommen. Obwohl Herr Bellina alle Schritte für eine Baulandwidmung und für den erforderlichen Teilbebauungsplan setzen hätte müssen, war der angebotene Kaufpreis des Grundstückes unter dem Preis, den die Marktgemeinde Moosburg bekommen sollte. Herr Bellina wurde zur Vertragsunterzeichnung ins Gemeindeamt Moosburg bestellt. Dort wollte er die offenen Vertragspunkte geklärt haben. Nachdem man Herrn Bellina längere Zeit im Vorzimmer des Bürgermeisterbüros im Gemeindeamt Moosburg warten ließ, ist ihm der Geduldsfaden gerissen. Er hat das Gemeindeamt verlassen und erklärt, dass er an einem Verkauf nicht mehr interessiert sei. Der Deal ist somit geplatzt!!!
Danach wurde Herr Bellina vom Bürgermeister telefonisch kontaktiert. Er war aber nicht mehr umzustimmen, verzichtete auf einen namhaften Betrag von rund € 250.000,--. Vom Bürgermeister wurde im Telefonat noch angemerkt, dass er (Herr Bellina) mit einer Baulandwidmung auf seinem Grundstück nicht mehr rechnen braucht.
Zu diesen Verhandlungen gibt es einige Fragen:
Wir müssen wieder in das Jahr 1996 zurückgehen, denn damals wurde mit dem Kaufvertrag vom 18.1.1996, Zahl K/03 (sikart), bzw. vom 26.3.1996, der Verkauf der Grundstücke 224/2, 224/16 und 224/17, KG Moosburg, zwischen Frau Karder Maria und Frau Maier Juliane als Verkäuferinnen und SI-Conzept AG, Dufaurstraße 101, CH 8434 Zürich, als Käufer, festgelegt.
Der Kaufpreis ist binnen 6 Monaten nach Rechtskraft des von der Käuferin zu erwirkenden Baubewilligungsbescheides des auf der kaufgegenständlichen Liegenschaft und des am Grundstück 224/17 der Liegenschaft EZ 138, GB 72145 Moosburg, damalige Eigentümerin Maria Karder und Juliane Maier, zu errichtenden Hotelprojektes zur Zahlung fällig.
Die Gemeinde Moosburg, vertreten durch Bgm Johann Herbert Gaggl ist mit der Errichtung des geplanten Bauvorhabens auf oa. Grundstücken einverstanden. Die gegenständliche Baubewilligung für das geplante Bauvorhaben (Hotelanlage) wurde erteilt und in der Folge immer wieder verlängert. Offensichtlich wurde der Kaufpreis trotz erteilter Baubewilligung nicht gezahlt sonst hätte das Grundstück von Frau Karder/Maier zu einem späteren Zeitpunkt nicht an jemanden anderen verkauft werden können.
Heute steht auf der westlichen Nachbarliegenschaft des ehemaligen Fußballplatzes ein Spitzenrestaurant, das Fischerhaus. Die Grundstücke Karder/Maier wurden von den Besitznachfolgern im Jahr 2019 an die Liegenschaftseigentümer des Fischerhauses verkauft. Diese Grundstücke bilden mit dem Fischerhaus einen einheitlichen Liegenschaftsbesitz (kann jederzeit im Grundbuch nachgesehen werden).
Dass Herr Werner Fischer mit seinem Team das gastronomische Handwerk mit dem Fischerhaus versteht, brauchen wir nicht extra hervorheben. Er ist aber auch ein weitsichtiger und guter Geschäftsmann und hat von den Besitznachfolgern von Karder/Maier die Grundstücke im Ausmaß von rd. 13000 m2, die eigentlich schon an die SI-Conzept AG verkauft wurden, erworben.
Jedenfalls bilden nun das Fischerhaus und die angekauften Grundstücke, die im Besitz der Rechtsnachfolger von Frau Karder und Maier standen, eine Besitz- und Liegenschaftseinheit.
Und wieder gibt es aus dem Jahr 2022 einen Kaufvertragsentwurf für die dazugekauften Grundstücke der Liegenschaftseinheit Fischerhaus und des gemeindeeigenen Grundstückes (ehem. Fußballplatz). Als Käuferin scheint wieder die PRF Luxury Leisure Hotel Moosburg GmbH. auf. Diese Grundstücksflächen weisen bereits eine Baulandwidmung (reines Kurgebiet) auf. Dieser Immobiliendeal platzte wieder!!!
Der Bürgermeister ist seitdem sehr verärgert, da die angeführten Besitznachfolger von Karder/Maier die Grundstücke an die Liegenschaftseigentümer des Fischerhauses verkauft haben und die neuen Eigentümer (Fischer) auch nicht mehr verkaufen. Was mag der Grund für das Platzen des Immobiliendeals mit PRF Luxury Leisure Hotel Moosburg GmbH gewesen sein?
Festzuhalten ist: Wir wissen von mindestens 3 Deals, betreffend das Hotelprojekt Stallhofen, die geplatzt sind! Eine Information der Bevölkerung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden, obwohl davon Gemeindegrundstücke betroffen sind.